Lithium-Metall-, Lithium-Ionen- oder Natrium-Ionen-Zellen oder -Batterien, bei denen festgestellt wurde, dass sie so beschdigt oder defekt sind, dass sie nicht mehr dem nach den anwendbaren Vorschriften des Handbuchs Prfungen und Kriterien geprften Typ entsprechen, mssen den Vorschriften dieser Sondervorschrift entsprechen.

Fr Zwecke dieser Sondervorschrift knnen dazu unter anderem gehren:

- Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgrnden als defekt identifiziert worden sind;
- ausgelaufene oder entgaste Zellen oder Batterien;
- Zellen oder Batterien, die vor der Befrderung nicht diagnostiziert werden knnen, oder
- Zellen oder Batterien, die eine uerliche oder mechanische Beschdigung erlitten haben.

Bemerkung: Bei der Beurteilung, ob eine Zelle oder Batterie beschdigt oder defekt ist, muss eine Einschtzung oder Bewertung auf der Grundlage von Sicherheitskriterien des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers oder eines technischen Sachverstndigen mit Kenntnis der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie durchgefhrt werden. Eine Einschtzung oder Bewertung kann unter anderem die folgenden Kriterien umfassen:

.1 akute Gefahr, wie Gas, Brand oder Austreten von Elektrolyt;
.2 Nutzung oder Fehlnutzung der Zelle oder der Batterie;
.3 Anzeichen von physischen Schden, wie Verformung des Zellen- oder Batteriegehuses oder Farben am Gehuse;
.4 uerer und innerer Schutz gegen Kurzschluss, wie Spannungs- oder Isolationsmanahmen;
.5 Zustand der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie oder
.6 Beschdigung der inneren Sicherheitskomponenten, wie das Batteriemanagementsystem.

Sofern in dieser Sondervorschrift nichts anderes festgelegt ist, mssen Zellen und Batterien nach den fr die UN-Nummern 3090, 3091, 3480, 3481, 3551 bzw. 3552 geltenden Vorschriften mit Ausnahme der Sondervorschrift 230 befrdert werden.

Zellen und Batterien mssen in bereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P908 in 4.1.4.1 bzw. LP904 in 4.1.4.3 verpackt sein.

Zellen und Batterien, bei denen festgestellt wurde, dass sie beschdigt oder defekt sind und unter normalen Befrderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefhrlichen Reaktion, Flammenbildung, gefhrlichen Wrmeentwicklung oder einem gefhrlichen Aussto giftiger, tzender oder entzndbarer Gase oder Dmpfe neigen, mssen in bereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P911 in 4.1.4.1 bzw. LP906 in 4.1.4.3 befrdert werden. Alternative Verpackungs- und/oder Befrderungsbedingungen drfen von der zustndigen Behrde zugelassen werden.

Versandstcke mssen gem 5.2.1 zustzlich zum richtigen technischen Namen mit der Aufschrift "BESCHDIGT/DEFEKT"/"DAMAGED/DEFECTIVE" gekennzeichnet werden.

Im Befrderungsdokument muss folgende Angabe enthalten sein: "Befrderung nach Sondervorschrift 376"/"Transported in accordance with special provision 376".

Sofern zutreffend, muss eine Kopie der Zulassung der zustndigen Behrde die Befrderung begleiten.

